Brautpaar im Standesamt

Die standesamtliche Trauung.

Wenn Sie sich entschließen zu heiraten, ist der erste amtliche Schritt die
Anmeldung zur Eheschließung.
Sie müssen sich zuerst an eines der Standesämter wenden, wo mindestens
ein Partner seinen Wohnsitz angemeldet hat, auch wenn Sie eigentlich in ei-
ner anderen Stadt oder bei einem anderen Standesamt heiraten möchten. Sie
werden von dort an Ihr Wunschstandesamt "weitergeleitet".

Bei begehrten Terminen sollten Sie möglichst 6 Monate vor dem Wunschter-
min die Eheschließung anmelden.


Dokumente für das Standesamt

Der "Standardfall"

Beide Ehepartner waren noch nicht verheiratet, haben die deutsche Staatsan-
gehörigkeit, sind volljährig und kinderlos.


Abstammungs-, Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familien-
  buch.
Adoptierte oder nichteheliche Verlobte müssen die Abstammungsurkunde
  vorlegen
Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Identitätsnachweis (Reisepaß, Bundespersonalausweis)
Beschluß des Vormundschaftsgerichtes über Befreiung vom Eheverbot der
  Schwägerschaft oder Verwandtschaft
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (ggf. auch Zweitwohnsitz)
  Wichtig: nicht älter als 8 Tage!
Beitrittserklärung (Ermächtigung) des nicht zur Aufgebotsbestellung erschie-
  nenen Verlobten nach Vordruck


Die "Sonderfälle"

Gemeinsames "voreheliches” Kind
Ein Kind aus früherer Lebensgemeinschaft
Ein Partner oder beide waren bereits verheiratet
Ein Partner hat eine ausländische Nationalität
Ein Partner ist minderjährig


In diesen Fällen hilft Ihnen Ihr zuständiges Standesamt gerne weiter. ( Adressen
und Telefonnummern finden Sie unter der Rubrik "Standesämter".)


Trauzeugen

Im Gegensatz zu früher können Sie seit dem 01.07.98 selbst entscheiden, ob
Sie zu Ihrer Eheschließung Trauzeugen mitbringen möchten. Dabei ist es Ihnen
frei gestellt, ein oder zwei Zeugen zu benennen.

Voraussetzungen für mögliche Trauzeugen:
Sie müssen volljährig sein, einen gültigen Ausweis besitzen (der zur Trauung un-
bedingt mitgebracht werden muss) und geistig wie auch körperlich in der Lage sein, einer Trauung inhaltlich zu folgen. Sofern Ihre Trauzeugen die deutsche Sprache
nicht ausreichend beherrschen, benötigen Sie daher einen Dolmetscher.

    Blumenstrauss